Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Verfahrensmangel - Anforderungen an die Revisionsbegründung - rechtskräftiges Urteil - Bestimmung des Rechtskraftumfangs
Leitsatz
Die Rüge eines Verfahrensmangels erfordert neben der Angabe der verletzten Norm des Prozessrechts und der Schilderung des maßgeblichen Sachverhalts in der Revisionsbegründung auch schlüssige Ausführungen dazu, warum das Berufungsgericht ausgehend von seiner Rechtsauffassung gegen diese Prozessrechtsnorm verstoßen hat und warum das Urteil auf diesem Mangel beruhen kann.