Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - truppenärztliche Behandlung - Schwangerschaft einer Soldatin - Entbindung durch truppenärztlich hinzugezogene zivile Ärzte oder Ärztinnen - truppenärztliche Überweisung - nahtlose Behandlungskette - Schädigung des Kindes beim Geburtsvorgang - Wehrdienstbeschädigung der Mutter - natürliche Einheit von Mutter und Kind - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - alternative Behandlung bei freier Arztwahl - günstigerer hypothetischer Gesundheitszustand - Zurückverweisung
Leitsatz
1. Der Versorgungsanspruch eines während der Schwangerschaft geschädigten Kindes einer Soldatin setzt eine Wehrdienstbeschädigung der Mutter voraus.
2. Die Betreuung und Behandlung einer Soldatin während der Schwangerschaft und Entbindung durch truppenärztlich hinzugezogene zivile Ärzte ist der truppenärztlichen Versorgung zuzurechnen.