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BAG Beschluss v. - 4 ABR 1/21

Gesetze: Anl 31 Anh D Entgeltgr P14 DCVArbVtrRL, § 99 BetrVG

Eingruppierung einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung

Leitsatz

Mitarbeiter in der Pflege leiten im Regelfall dann einen Bereich oder eine Abteilung iSd. Entgeltgruppe P 14 des Anhangs D zur Anlage 31 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas), wenn ihnen mehrere Stationen mit eigenen Stationsleitungen fachlich unterstellt sind. Aus dem Begriff "in der Regel" wird aber deutlich, dass im Ausnahmefall auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob ein Bereich oder eine Abteilung geleitet wird.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:171121.B.4ABR1.21.0

Fundstelle(n):
BAAAI-01030

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