Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einwerfen der an das LSG adressierten Berufungsschrift in den Briefkasten des SG vor Ablauf der Berufungsfrist - Eingang beim LSG nach Fristablauf - Berufungsführer durfte aufgrund der Rechtsmittelbelehrung des SG von fristwahrender Einlegung der Berufung ausgehen
Leitsatz
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt in Betracht, wenn der juristisch nicht vorgebildete Berufungsführer aufgrund der Rechtsmittelbelehrung des Sozialgerichts davon ausgehen durfte, dass es für die Fristwahrung ausreichend ist, wenn er die Berufungsschrift bei einem der beiden Gerichte (SG oder LSG) in den Briefkasten einwirft, ohne dass es darauf ankommt, an welches der beiden Gerichte die Berufungsschrift bzw der diese enthaltende Briefumschlag adressiert ist.