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BSG Beschluss v. - B 1 KR 13/21 B

Gesetze: § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 67 Abs 1 SGG, § 67 Abs 2 S 4 SGG, § 151 Abs 2 S 1 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einwerfen der an das LSG adressierten Berufungsschrift in den Briefkasten des SG vor Ablauf der Berufungsfrist - Eingang beim LSG nach Fristablauf - Berufungsführer durfte aufgrund der Rechtsmittelbelehrung des SG von fristwahrender Einlegung der Berufung ausgehen

Leitsatz

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt in Betracht, wenn der juristisch nicht vorgebildete Berufungsführer aufgrund der Rechtsmittelbelehrung des Sozialgerichts davon ausgehen durfte, dass es für die Fristwahrung ausreichend ist, wenn er die Berufungsschrift bei einem der beiden Gerichte (SG oder LSG) in den Briefkasten einwirft, ohne dass es darauf ankommt, an welches der beiden Gerichte die Berufungsschrift bzw der diese enthaltende Briefumschlag adressiert ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:101121BB1KR1321B0

Fundstelle(n):
KAAAI-01186

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