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BVerwG Urteil v. - 9 A 10/20

Gesetze: § 76 Abs 2 VwVfG, § 75 Abs 2 S 1 VwVfG, § 42 Abs 2 VwGO, Art 14 Abs 1 GG

Verneinung der Klagebefugnis bei einer Planänderung nach § 76 Abs. 2 VwVfG

Leitsatz

Ist der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gegenüber einem Planbetroffenen bestandskräftig geworden, so kann dieser Änderungen oder Ergänzungen der Planung grundsätzlich nur in dem Umfang angreifen, in dem die Änderungen eine eigene Regelung enthalten und er hierdurch erstmals oder weitergehend als bisher betroffen wird (stRspr, vgl. etwa 9 A 23.12 - Buchholz 451.91 Europ. UmwR Nr. 55 Rn. 9 und vom - 9 A 4.17 - BVerwGE 162, 102 Rn. 16).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:280921U9A10.20.0

Fundstelle(n):
TAAAI-01196

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