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BFH Urteil v. - XI R 21/19

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; EStG § 5 Abs. 4b; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; HGB § 255 Abs. 2;

Rückstellung bei Werkzeugfertigung/-nutzung

Leitsatz

1. NV: Stellt ein Zulieferbetrieb dem jeweiligen Auftraggeber zu übereignende Werkzeuge für die Produktion von Teilen her und wird seine Verpflichtung zur Wartung, Instandhaltung und Aufbewahrung der zur Verfügung stehenden Werkzeuge ausschließlich durch einen für die Lieferung der Werkzeuge abgeschlossenen Werkzeugvertrag abgegolten und nicht durch die späteren Aufträge zur Produktion der Teile, ist eine Rückstellung für die Aufwendungen zur Wartung, Instandhaltung und Aufbewahrung der Werkzeuge zu bilden.

2. NV: § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG steht einer Rückstellung für diese Aufwendungen nicht entgegen, wenn die Aufwendungen nicht als eigene Produktionskosten für die Erstellung der Teile anfallen, sondern zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten aus dem Werkzeugvertrag.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.020721.XIR21.19.0- 6 -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 176 Nr. 4
BB 2023 S. 45 Nr. 1
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2022 S. 52
BFH/NV 2022 S. 222 Nr. 3
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 1
FR 2022 S. 253 Nr. 6
HFR 2022 S. 213 Nr. 3
KoR 2022 S. 95 Nr. 2
KÖSDI 2022 S. 22597 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2022 S. 144
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2022 S. 116
BAAAI-01257

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