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BFH Beschluss v. - VII R 35/20

Gesetze: AO § 118; AO § 149; AO § 328; AO § 329; AO § 332;

Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld für den Fall der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Leitsatz

1. NV: Solange die Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft nicht einwandfrei ausgeschlossen werden kann, ist die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft.

2. NV: Eine gesetzeskonkretisierende Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen stellt einen Verwaltungsakt i.S. des § 118 AO dar, der gemäß § 328 Abs. 1 Satz 1 AO mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.190821.VIIR35.20.0- 6 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 218 Nr. 3
NJW 2022 S. 10 Nr. 6
CAAAI-01261

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