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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 13 SB 83/18

Gesetze: § 2 Abs 1 SGB IX; § 152 SGB IX

Die Klägerin begehrt die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 statt 40 und mithin der Schwerbehinderteneigenschaft.

Fundstelle(n):
GAAAI-01426

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