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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 18/19

Die Beteiligten streiten darüber, ob die klagende Kassenärztliche Vereinigung (KV) gegen die beklagte Krankenkasse (KK) in Abwicklung Anspruch auf Zahlung rückständiger Gesamtvergütung für die Jahre 2005 und 2006 hat.

Fundstelle(n):
AAAAI-01441

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