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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 10 KR 247/20

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Krankengeld in den Zeiträumen vom 11. - 14.06.2018 (4 Tage) und vom 21.06. - 04.08.2018 (45 Tage) in Höhe von 36 EUR brutto (31,65 EUR netto).

Fundstelle(n):
TAAAI-01452

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