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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 16 KR 312/19

Die Beteiligten streiten über Krankenhausvergütung für die stationäre Behandlung der bei der Klägerin versicherten C G (Versicherte), geb. am 00.00.1930. Im Streit steht hierbei die Frage der anrechenbaren und damit abrechnungsfähigen Beatmungsstunden.

Fundstelle(n):
AAAAI-01467

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