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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 381/21 B

Gesetze: § 40 Abs 1 S 1 VwGO; § 51 Abs 1 Nr 4a SGG; § 40 Abs 8 SGB 2; § 66 Abs 3 S 1 SGB 10; § 3 Abs 2 VwVG; § 3 VwVG ST

Leitsatz

Leitsatz:

Sowohl bei der Mahnung als auch der Festsetzung einer Mahngebühr handelt es sich um eine Angelegenheit, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB II steht. Sie sind keine Vollstreckungsmaßnahmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAI-01508

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