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BGH Beschluss v. - 5 StR 312/21

Gesetze: § 413 StPO vom , § 435 Abs 1 S 1 StPO, § 74 StGB

Einziehung im Sicherungsverfahren: Erfordernis eines Antrags der Staatsanwaltschaft

Leitsatz

Die Einziehung im Sicherungsverfahren ist seit dem Inkrafttreten der Neufassung von § 413 StPO zum im gleichen Umfang wie im Strafverfahren möglich; ein besonderer Antrag der Staatsanwaltschaft ist hierfür nicht erforderlich.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:081221B5STR312.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 4
NJW 2022 S. 339 Nr. 5
wistra 2022 S. 163 Nr. 4
EAAAI-01525

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