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BFH Beschluss v. - VII B 13/21 (AdV)

Gesetze: AO § 240 Abs. 1 Satz 1; FGO § 69;

Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

Leitsatz

NV: Gegen die Höhe der nach § 240 AO zu entrichtenden Säumniszuschläge bestehen für Jahre ab 2012 jedenfalls insoweit erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, als den Säumniszuschlägen nicht die Funktion eines Druckmittels zukommt, sondern die Funktion einer Gegenleistung oder eines Ausgleichs für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern, mithin also eine zinsähnliche Funktion.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:BA.260521.VIIB13.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 79 Nr. 3
BFH/NV 2022 S. 209 Nr. 3
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 3
KÖSDI 2022 S. 22594 Nr. 2
NJW 2022 S. 10 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2022 S. 115
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2022 S. 124
XAAAI-01617

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