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BGH Beschluss v. - EnVR 36/20

Gesetze: § 23 ARegV, § 34 Abs 11 S 3 ARegV vom

Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme von Übertragungsnetzbetreibern - Genehmigung der Investitionsmaßnahme

Leitsatz

Genehmigung der Investitionsmaßnahme

Die Übergangsregelung in § 34 Abs. 11 Satz 3 ARegV in der seit dem geltenden Fassung ist auch auf Investitionsmaßnahmen von Übertragungsnetzbetreibern anwendbar, die bis zum beantragt, aber noch nicht genehmigt worden sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:091121BENVR36.20.0

Fundstelle(n):
WM 2022 S. 1247 Nr. 25
IAAAI-01661

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