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BGH Beschluss v. - 1 StR 342/21

Gesetze: § 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, Art 103 Abs 2 GG, § 15 Abs 1 SokaSiG 2 vom

Betrug: Strafbarkeit des Verschweigens von Lohnzahlungen gegenüber der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in den Jahren 2014 und 2015

Leitsatz

Eine Strafbarkeit wegen Betruges durch Verschweigen von Lohnzahlungen gegenüber der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüstbau) kann sich für die Jahre 2014 und 2015 nicht aus § 15 Abs. 1 des Zweiten Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes (SokaSiG2) vom (BGBl. I 2017, 3356) ergeben. Der darin enthaltenen rückwirkenden Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber stehen für das Strafrecht Art. 103 GG und § 1 StGB entgegen. Denn nach diesen Vorschriften müssen die strafbewehrten Handlungspflichten bereits im Zeitpunkt der geforderten Handlung rechtlich wirksam bestanden haben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:151221B1STR342.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 5
NJW 2022 S. 634 Nr. 9
wistra 2022 S. 198 Nr. 5
CAAAI-01663

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