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BGH Urteil v. - X ZR 60/19

Gesetze: § 83 Abs 1 PatG, § 117 S 1 PatG, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO

Patentnichtigkeitsverfahren: Bestimmung des technischen Problems und Heranziehung einet technischen Lösung; Berücksichtigung einer Entgegenhaltung im Berufungsverfahren

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 461 963 (Streitpatents), das am 3. August 2010 unter Inanspruchnahme einer italienischen Priorität vom 3. August 2009 angemeldet worden ist und eine Stereolithographiemaschine sowie ein Stereolithographieverfahren betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:150721UXZR60.19.0

Fundstelle(n):
HAAAI-01696

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