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FG Bremen Urteil v. - 2 K 187/19 (3)

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 S. 1

Rückforderung von Kindergeld

Leistungsempfänger bei Auszahlung des Kindergeldes an das Kind

Leitsatz

1. Der (vermeintlich) Kindergeldberechtigte und nicht das Kind ist Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn das Kindergeld aufgrund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten von der Familienkasse auf ein Konto des Kindes ausgezahlt wird.

2. Der tatsächliche Empfänger der Zahlung ist Leistungsempfänger, wenn er lediglich vorgetäuscht hat, als Bote des Rechtsinhabers aufzutreten oder wenn die Behörde an ihn eine Zahlung in der irrigen Annahme vorgenommen hat, er sei von dem Rechtsinhaber ermächtigt, für diesen Zahlungen entgegenzunehmen, in Wahrheit jedoch eine diesbezügliche Rechtsbeziehung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Rechtsinhaber nicht besteht.

Fundstelle(n):
QAAAI-01829

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