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Bundesministerium der Finanzen - IV A 5 – S 2272 b – 20/03 BStBl 2003 I 431

Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§ 48 ff. EStG); Erteilung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG und Anrechnung des Steuerabzugsbetrags in Insolvenzfällen

Bezug: BStBl 2003 II S. 716

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Schreiben vom – IV A 5 – S 2272 – 1/02 – (BStBl 2002 I S. 1399 ff.) zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§ 48 ff. EStG) aufgrund des o.g. BFH-Beschlusses wie folgt geändert:

In Tz. 33 wird der erste Absatz wie folgt neu gefasst:

Über diese im Gesetz ausdrücklich erwähnten Versagungsgründe hinaus kann auch dann eine Gefährdung des zu sichernden Steueranspruchs vorliegen, wenn z.B. nachhaltig Steuerrückstände bestehen oder unzutreffende Angaben in Steueranmeldungen bzw. Steuererklärungen festgestellt werden oder der Leistende diese wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig abgibt. Gegebenenfalls kann in diesen Fällen eine Freistellungsbescheinigung mit einer kurzen Geltungsdauer oder auftragsbezogen erteilt werden. Im Rahmen der Verfahren nach der Insolvenzordnung über das Vermögen des Leistenden ist die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. So ist einem Insolvenzverwalter, bei dem davon auszugehen ist, dass er seine steuerlichen Pflichten erfüllt, grundsätzlich eine Freistellungsbescheinigung auszustellen. Einem vorläufigen Insolvenzverwalter mit V...

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