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KG Urteil v. - 8 U 1099/20

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie kann die Miete gemäß § 313 BGB auf die Hälfte herabzusetzen sein, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden muss.

Fundstelle(n):
BAAAI-02041

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