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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 69/18

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Vergütung der zeitgebundenen neuropsychologischen Leistungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) 30931 bis 30932 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im Quartal 2/2013.

Fundstelle(n):
ZAAAI-02046

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