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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 3 R 25/20

Gesetze: § 43 Abs 1 S 2 SGB VI; § 43 Abs 2 S 2 SGB VI

Leitsatz

Leitsatz:

Der Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens steht nicht entgegen, wenn vom Angehörigen der begutachteten Person lediglich ergänzende Angaben zu den von ihm wahrgenommenen Störungen des Allgemeinbefindens und der Psyche sowie des Ausmaßes der Antriebsstörungen erfolgt sind.

Fundstelle(n):
CAAAI-02058

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