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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 66/20 NZB

Gesetze: § 145 Abs 1 S 1 SGG; § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG; § 144 Abs 2 Nr 2 SGG; § 63 Abs 1 S 1 SGB X

Leitsatz

Leitsatz:

Die abstrakte Einarbeitung von Berechnungselementen, welche sich nicht in der bewilligten Leistungshöhe bzw in einer Abhilfeentscheidung niederschlagen, kann nicht für den kostenrechtlichen Erfolg herangezogen werden. Ein "Erfolg" im Höhenstreit um Geldleistungen ergibt sich nach der Rechtsprechung des BSG durch einen Vergleich des mit dem Widerspruch Begehrten und dem Inhalt der das Vorverfahren abschließenden Sachentscheidung (vgl = SozR 4-1300 § 63 Nr 20 RdNr 21).

Fundstelle(n):
MAAAI-02059

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