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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 AS 462/19

Gesetze: § 60 Abs 2 SGB II; § 143 SGG; §§ 143ff SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Nach den Grundsätzen zum Verbot einer sog geltungserhaltenden Reduktion von Auskunftsverwaltungsakten sind die Gerichte nicht befugt, solche Bescheide im Sinne eines vermeintlichen "Minus" nur teilweise aufzuheben. Dies gilt auch für Auskunftsbegehren nach § 60 SGB II.

2. Hat das Sozialgericht einen Auskunftsverwaltungsakt gleichwohl nur teilweise aufgehoben und hat dagegen ausschließlich der Adressat dieses Verwaltungsaktes Berufung eingelegt, ist der Verwaltungsakt im Berufungsverfahren insgesamt aufzuheben.

Fundstelle(n):
PAAAI-02084

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