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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 2 R 97/20

Streitig ist die rückwirkende Befreiung der Klägerin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.09.2015 bis zum 07.02.2017.

Fundstelle(n):
AAAAI-02118

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