Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - EnZR 43/20

Gesetze: § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 46 EnWG

Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb um das kommunale Wegenetz zur leitungsgebundenen Energieversorgung: Erforderlichkeit der vollständigen Trennung der Vergabestelle von dem Eigenbetrieb; Anforderungen an die Organisationsstruktur - Stadt Bargteheide

Leitsatz

Stadt Bargteheide

1. Beteiligt sich die Gemeinde mit einem Eigenbetrieb oder einer Eigengesellschaft am Wettbewerb um das kommunale Wegenetz zur leitungsgebundenen Energieversorgung, ist es erforderlich, die als Vergabestelle tätige Einheit der Gemeindeverwaltung personell und organisatorisch vollständig von dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft zu trennen.

2. Eine solche vollständige Trennung erfordert eine Organisationsstruktur, die sicherstellt, dass ein Informationsaustausch zwischen den für die Vergabestelle und den für den Eigenbetrieb oder die Eigengesellschaft handelnden Personen nur innerhalb des hierfür vorgesehenen Vergabeverfahrens für das Wegerecht erfolgt, so dass bereits durch strukturelle Maßnahmen - und damit nach dem äußeren Erscheinungsbild - die Bevorzugung des Eigenbetriebs oder der Eigengesellschaft und damit der "böse Schein" mangelnder Objektivität der Vergabestelle vermieden wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:121021UENZR43.20.0

Fundstelle(n):
WM 2023 S. 579 Nr. 12
LAAAI-02243

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank