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BFH Beschluss v. - IX B 81/20

Gesetze: EStG § 21; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative, 2. Alternative; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Keine Erforderlichkeit der Fortbildung des Rechts zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand; Darlegungsanforderungen bei Divergenz

Leitsatz

1. NV: Die Frage, ob und in welchen Fällen sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand und damit keine Herstellungskosten vorliegen, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt und bedarf keiner weiteren höchstrichterlichen Entscheidung.

2. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, ein anderes FG oder ein anderes oberstes Bundesgericht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.081221.IXB81.20.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 551 Nr. 10
BFH/NV 2022 S. 231 Nr. 3
EStB 2022 S. 55 Nr. 2
DAAAI-02263

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