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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 21 AS 2131/19

Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch der Klägerin auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) streitig, insbesondere die Hilfebedürftigkeit aufgrund einer Bedarfsgemeinschaft als eheähnliche Lebensgemeinschaft.

Fundstelle(n):
IAAAI-02471

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