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BGH Urteil v. - VII ZR 389/21

Gesetze: § 242 BGB, § 249 BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 1 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Auf dem "ungewollten" Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug beruhender Vermögensschaden in einem sog. Dieselfall: Nichtausübung eines dem Käufer im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises von einem Dritten gewährtes verbrieftes Rückgaberecht

Leitsatz

Ein Vermögensschaden, der auf dem "ungewollten" Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug beruht (vgl. , BGHZ 225, 316), entfällt weder dadurch, dass der Anspruchsteller in Kenntnis des den Vermögensschaden begründenden Verhaltens der Anspruchsgegnerin ein ihm im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises von einem Dritten gewährtes verbrieftes Rückgaberecht nicht ausübt, noch setzt sich der Anspruchsteller hierdurch in Widerspruch dazu, dass er die Anspruchsgegnerin auf Schadensersatz im Wege der Rückabwicklung des Kaufvertrags in Anspruch nimmt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:161221UVIIZR389.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 193 Nr. 5
BB 2022 S. 275 Nr. 6
BB 2022 S. 467 Nr. 9
NJW 2022 S. 10 Nr. 7
NJW 2022 S. 1674 Nr. 23
WM 2022 S. 438 Nr. 9
ZIP 2021 S. 5 Nr. 51
ZIP 2022 S. 220 Nr. 5
AAAAI-02572

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