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BGH Urteil v. - XIII ZR 20/19

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 17 Abs 1 VOB A

Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns nach Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens: Fehlerfreie Neuvergabe nach Aufhebungsvertrag und Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens - Bodenbelagsarbeiten

Leitsatz

Bodenbelagsarbeiten

Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns besteht nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber ein mit einer Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens und einer fehlerfreien Neuvergabe wirtschaftlich und wertungsmäßig entsprechendes Ergebnis herbeiführt, indem er mit demjenigen, der den Zuschlag zu Unrecht erhalten hat, einen Aufhebungsvertrag schließt und sodann in Bezug auf den gleichen Auftrag ein neues Vergabeverfahren durchführt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:231121UXIIIZR20.19.0

Fundstelle(n):
KAAAI-02573

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