Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns nach Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens: Fehlerfreie Neuvergabe nach Aufhebungsvertrag und Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens - Bodenbelagsarbeiten
Leitsatz
Bodenbelagsarbeiten
Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns besteht nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber ein mit einer Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens und einer fehlerfreien Neuvergabe wirtschaftlich und wertungsmäßig entsprechendes Ergebnis herbeiführt, indem er mit demjenigen, der den Zuschlag zu Unrecht erhalten hat, einen Aufhebungsvertrag schließt und sodann in Bezug auf den gleichen Auftrag ein neues Vergabeverfahren durchführt.