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§ 4d EStG Bewertung von Pensionsrückstellungen
nach § 6a EStG und Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d
EStG;
Auswirkungen aufgrund des Gesetzes zur Sicherung der
Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der
gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG -) vom
(BGBl I S. 4637)
zum sog. Näherungsverfahren (BStBl 2001 I S. 661)
- IV A 6 - S 2176 - 42/01 -
- IV A 6 - S 2176 - 74/02 -
Das sog. Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und bei der Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen ist zuletzt im (BStBl 2001 I S. 661) dargestellt worden.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergeben sich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG -) vom (BGBl. I S. 4637) folgende Auswirkungen auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und die Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d EStG:
I. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen
Nach § 275c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) erhöht sich die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf 5.100 Euro (West) bzw. 4.250 Euro (Ost) und ...