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Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten
1 Zu der Frage der Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten nimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf der Grundlage der [IV R 8/95, BFHE 185, 434 und IV R 23/96, BFHE 185, 435], vom [IV R 64/98, BFHE 190, 214] und vom [IV R 11/00 und IV R 42/99, BFHE 192, 547] wie folgt Stellung:
1. Rechtsgrundlagen und Rechtsentwicklung
2 Bei Einführung des § 55 EStG zum 1. Juli 1970 war das Recht zur Milchgewinnung und -vermarktung noch ein unselbständiges Recht, das in dem Wirtschaftsgut Grund und Boden mitenthalten war und daher zusammen mit diesem Wirtschaftsgut bewertet wurde. Mit der Milchgarantiemengen-Verordnung (MGV) vom (BGBl 1984 I S. 720) ist mit Wirkung vom in den alten Ländern einschließlich West-Berlin ein Milchlieferrecht, die sog. Milchquotenregelung, eingeführt worden (vgl. §§ 22 und 23 MGV). Es handelt sich um eine Produktionseinschränkung in Form eines durch Verordnung geschaffenen Milchlieferrechtes. Die MGV stellt auf den Milcherzeuger selbst und nic...