Kein Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfreier Arbeitgeberleistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung
Leitsatz
1. NV: Kinderbetreuungskosten sind seit dem Veranlagungszeitraum 2012 als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln.
2. NV: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird.
Fundstelle(n): BB 2022 S. 213 Nr. 5 BFH/NV 2022 S. 225 Nr. 3 DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 5 EStB 2022 S. 54 Nr. 2 NJW 2022 S. 10 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2022 S. 288 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2022 S. 155 EAAAI-02737