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BFH Urteil v. - VII R 18/19

Gesetze: KN Pos. 4412 Unterpos. 4412 32 10 00 0 KN Pos. 4412, Unterpos. 4412 32 10 00 0; ZK Art. 71 Abs. 2;

Tarifierung von Holzplatten als Sperrholz

Leitsatz

NV: Holzplatten aus mehreren Lagen Pappelkernholz mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, die teilweise faserparallel zueinander liegen, können als Sperrholz in die Unterposition 4412 32 10 00 0 KN eingereiht werden, solange die faserparallelen Teilbereiche als lediglich untergeordnet oder gering anzusehen sind und sich diese nicht negativ auf die Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Holzplatten gegen Ausdehnung und Verformung auswirken.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.191021.VIIR18.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 213 Nr. 5
BFH/NV 2022 S. 249 Nr. 3
YAAAI-02739

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