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BFH Beschluss v. - VIII B 23/21

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1, Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4;

Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu stellen

Leitsatz

NV: Ist der Beschwerdeführer am letzten Tag der regulären Begründungsfrist einer Nichtzulassungsbeschwerde aus Krankheitsgründen daran gehindert, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu formulieren und an den BFH zu übermitteln, entschuldigt dies nicht die Versäumung der Begründungsfrist, sondern nur die —insoweit unerhebliche— misslungene rechtzeitige Stellung des Verlängerungsantrags.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.151121.VIIIB23.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 81 Nr. 3
BB 2022 S. 213 Nr. 5
BFH/NV 2022 S. 241 Nr. 3
FAAAI-02741

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