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Umsatzsteuer; Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)
Bezug: BStBl 2020 I S. 606
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die folgenden Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
- USt 1 B | Umsatzsteuererklärung für die
Fahrzeugeinzelbesteuerung |
- Anlage USt 1B | zur Umsatzsteuererklärung für die
Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B |
(2) Durch Artikel 9 des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) vom , (BGBl 2021 I S. 1259), wurde mit Wirkung zum § 5 Nr. 3 FVG neu gefasst. Danach ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 5a UStG einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für ausländische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder zuständig. Dementsprechend haben ausländische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder ab dem ihre Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht mehr bei dem Finanzamt, sondern beim BZSt abzugebe...