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BGH Urteil v. - IX ZR 81/21

Gesetze: § 667 BGB, § 675 BGB, § 9 RVG, § 159 HGB

Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts: Aufschiebend bedingte Entstehung; Verjährung der Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu , WM 2019, 738).

2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:161221UIXZR81.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 386 Nr. 8
DStR 2022 S. 798 Nr. 15
DStRE 2022 S. 1017 Nr. 16
NJW 2022 S. 10 Nr. 7
NJW 2022 S. 1020 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2022 S. 585
WM 2022 S. 230 Nr. 5
ZIP 2022 S. 217 Nr. 5
MAAAI-02795

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