Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Abtretung eines Teils der streitigen Forderung an den Prozessfinanzierer
Leitsatz
Hat der Insolvenzverwalter einem Prozessfinanzierer einen Teil der streitigen Forderung abgetreten oder sich verpflichtet, einen bestimmten Teil des Erlöses an den Prozessfinanzierer auszuzahlen, erhöht nur der Teil des Erlöses die Berechnungsgrundlage, welcher der Insolvenzmasse nach Abzug der dem Prozessfinanzierer zustehenden Beträge zufließt.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:161221BIXZB24.21.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 258 Nr. 6 NJW 2022 S. 9 Nr. 7 NJW-RR 2022 S. 332 Nr. 5 WM 2022 S. 287 Nr. 6 ZIP 2022 S. 284 Nr. 6 ZIP 2022 S. 4 Nr. 5 FAAAI-02942