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BGH Urteil v. - I ZR 148/20

Gesetze: § 3 Abs 1 UWG, § 3 Abs 2 UWG, § 4a UWG, § 5 Abs 1 S 2 Alt 2 Nr 2 UWG, § 5a Abs 1 UWG, § 5a Abs 2 UWG

Wettbewerbswidrige Preisangaben: Inhaltsanforderungen an die Preisinformation bei Kopplungsangeboten - Kopplungsangebot III

Leitsatz

Kopplungsangebot III

Die an die Preisinformation bei Kopplungsangeboten zu stellenden Anforderungen ergeben sich nunmehr aus dem lauterkeitsrechtlichen Irreführungsverbot (§ 5 Abs. 1 UWG), dem Tatbestand der Informationspflichtverletzung (im unternehmerischen Verkehr § 5a Abs. 1 UWG, im Verhältnis zu Verbrauchern § 5a Abs. 2 UWG) sowie aus dem Verbot aggressiver geschäftlicher Handlungen (§ 4a UWG) und der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel (im unternehmerischen Verkehr § 3 Abs. 1 UWG, im Verhältnis zu Verbrauchern § 3 Abs. 2 UWG; Weiterführung von , BGHZ 151, 84 - Kopplungsangebot I; Urteil vom - I ZR 253/00, BGHZ 154, 105 - Gesamtpreisangebot).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:251121UIZR148.20.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 272 Nr. 6
NJW 2022 S. 9 Nr. 7
KAAAI-03062

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