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BGH Urteil v. - V ZR 8/20

Gesetze: § 93 BGB, § 94 BGB, § 95 Abs 1 BGB

Eigentumserwerb an Modulen einer Freiland-Photovoltaikanlage: Sonderrechtsfähigkeit der Photovoltaik-Module; Gebäudeeigenschaft der Photovoltaikanlage

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Die Insolvenzschuldnerin kaufte im Jahr 2010 eine Freiland-Photovoltaikanlage mit insgesamt 5.000 Photovoltaikmodulen, neun Wechselrichtern und einer Gesamtleistung von 1.050 kWp, die im Jahr zuvor auf dem Grundstück eines Dritten errichtet worden war. An dem Grundstück erhielt sie ein Nutzungsrecht. Im Dezember 2010 verkaufte sie dem Beklagten 60 Module dieser Photovoltaikanlage nebst einem Miteigentumsanteil an deren Unterkonstruktion. Der Vertrag enthält u.a. folgende Regelungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:221021UVZR8.20.0

Fundstelle(n):
CAAAI-03069

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