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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 Sa 23/21

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte das gemeinsame Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 24. Juli 2020 wirksam außerordentlich bzw. wirksam ordentlich zum 31. Dezember 2020 kündigen konnte.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 12 Nr. 49
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2022 S. 299
QAAAI-03102

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