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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG a.F.)
(BStBl I S. 2), zuletzt geändert durch das (BStBl I S. 1042)
Bezug: BStBl 2018 I S. 2
Bezug: BStBl 2021 I S. 1042
Bezug: BStBl 2011 II S. 543
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Änderung des
Abschnitt III.2. des a. a. O., wird mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst:
„Wird gegen eine nach Abschnitt I vorläufig durchgeführte Steuerfestsetzung oder eine nach Abschnitt II ausgesetzte Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt und betrifft die vom Einspruchsführer vorgetragene Begründung ausschließlich Fragen, die vom Vorläufigkeitsvermerk bzw. der Aussetzung der Steuerfestsetzung erfasst sind, ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen (vgl. AEAO zu § 350, Nummer 6 dritter Absatz). Ein Ruhenlassen des Einspruchsverfahrens kommt insoweit nicht in Betracht, es sei denn, dass nach Abschnitt V dieses BMF-Schreibens die Vollziehung auszusetzen ist.“
II. Neufassung der Anlage des
Die Anlage zum a.a.O., zuletzt geändert durch das a.a.O., wird mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst:
„Abschnitt A (Vorläufige Steuerfestsetzung)
I.
Steuerfestsetzungen sind ...