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BGH Urteil v. - II ZR 229/20

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 830 Abs 2 BGB, § 27 Abs 1 StGB, § 331 Nr 1 HGB, § 400 Abs 1 Nr 1 AktG

Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal: Förderung einer Verletzung der Pflicht zur Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft durch den Lieferanten der Motorsteuerungssoftware

Tatbestand

Ab dem Jahr 2008 produzierte die V.         AG eine neue Baureihe von TDI-Dieselmotoren in Serie. In den damit ausgestatteten Fahrzeugen war eine Software verbaut, die erkannte, ob sich das Fahrzeug in einem Prüfzyklus zur Ermittlung von Emissionswerten befindet. Die Beklagte lieferte der V.         AG die Software. Durch eine entsprechende Programmierung der Software schaltete das Steuerungssystem auf dem Prüfstand in einen Modus, der eine höhere Abgasrückführungsrate und damit einen gegenüber dem Normalbetrieb geringeren Ausstoß an Stickoxiden bewirkte (im Folgenden auch: Abschalteinrichtung).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:200721UIIZR229.20.0

Fundstelle(n):
UAAAI-03306

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