Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. "Dieselfall": Erwerb eines betroffenen Gebrauchtfahrzeugs von einem privaten Verkäufer mit Vertragsschluss vor Bekanntwerden des Dieselskandals und Vertragserfüllung nach Öffentlichkeitsinformation durch die VW AG; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden; Kausalität des sittenwidrigen Verhaltens für den eingetretenen Schaden
Leitsatz
1. Ein Schaden im Sinne des § 826 BGB kann auch in einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung liegen. Nach deren Erfüllung setzt sich der Schaden in dem Verlust der aufgewendeten Geldmittel fort.
2. Zur Kausalität des sittenwidrigen Verhaltens für den eingetretenen Schaden, wenn der Käufer das mit einer unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware ausgestattete Fahrzeug vor den von der VW AG im September 2015 ergriffenen Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit kaufte, den Kaufvertrag aber erst danach erfüllte.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:141221UVIZR676.20.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 322 Nr. 7 NJW-RR 2022 S. 526 Nr. 8 OAAAI-03441