Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VI ZR 676/20

Gesetze: § 31 BGB, § 249 BGB, §§ 249ff BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. "Dieselfall": Erwerb eines betroffenen Gebrauchtfahrzeugs von einem privaten Verkäufer mit Vertragsschluss vor Bekanntwerden des Dieselskandals und Vertragserfüllung nach Öffentlichkeitsinformation durch die VW AG; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden; Kausalität des sittenwidrigen Verhaltens für den eingetretenen Schaden

Leitsatz

1. Ein Schaden im Sinne des § 826 BGB kann auch in einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung liegen. Nach deren Erfüllung setzt sich der Schaden in dem Verlust der aufgewendeten Geldmittel fort.

2. Zur Kausalität des sittenwidrigen Verhaltens für den eingetretenen Schaden, wenn der Käufer das mit einer unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware ausgestattete Fahrzeug vor den von der VW AG im September 2015 ergriffenen Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit kaufte, den Kaufvertrag aber erst danach erfüllte.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:141221UVIZR676.20.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 322 Nr. 7
NJW-RR 2022 S. 526 Nr. 8
OAAAI-03441

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank