Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft
Leitsatz
Gewinnansprüche aus einer sog. indirekten Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers hält, beruhen in der Regel auf einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage. Sie sind - vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen - gegenüber der Beteiligungsgesellschaft und nicht gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Fundstelle(n): BB 2022 S. 563 Nr. 10 DB 2022 S. 6 Nr. 8 DB 2022 S. 607 Nr. 10 DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 12 NJW 2022 S. 10 Nr. 10 NJW 2022 S. 1477 Nr. 20 CAAAI-03526