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§ 6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB
Das BMF übersendet als Anlage den zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Vordruck ”Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichs- oder Ablösungsbeträge nach dem Baugesetzbuch (§ 154 BauGB)” und die Erläuterungen dazu.
Anlage 1
Stadt/Gemeinde
Der Oberbürgermeister/Bürgermeister
Herrn/Frau/Firma ....
Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichs- oder Ablösungsbeträge nach dem Baugesetzbuch (§ 154 BauGB) – Zur Vorlage beim Finanzamt –
Im Zuge der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme (Bezeichnung der Maßnahme)
....................................................................................................
wurde für das Grundstück ............ Straße
.....,
Flurstück .............,
durch
Bescheid vom ................
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | □ | ein
Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB festgesetzt. | ||
Die Höhe des Ausgleichsbetrages
beträgt .................. € | ||||
Die Festsetzung ist | ||||
□ bestandskräftig | □
nicht bestandskräftig. | |||
2. | □ | anstelle der Heranziehung zu einem Ausgleichsbetrag wurde eine
Ablösungsvereinbarung vom .................. über einen Betrag in
Höhe von .................. € geschlossen. | ||
3. | Der Ausgleichsbetrag/A... | |||