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BSG Urteil v. - B 3 P 5/20 R

Tatbestand

Im Streit steht, ob der klagende Sozialhilfeträger die Feststellung von Leistungsansprüchen eines bei der beklagten Pflegekasse Versicherten nach § 43a SGB XI betreiben und - lagen die Anspruchsvoraussetzungen vor - insoweit die anteilige Erstattung von Pflegekosten in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe beanspruchen kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:111121UB3P520R0

Fundstelle(n):
FAAAI-03713

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