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OFD Stuttgart - S 2221 A- 39 - St 32

Begrenzter Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG); Schulliste

Verfügung vom S 2221 A - 39 - St 32

Anlage

Schulliste (Stand )

Die OFD übersendet die überarbeitete Schulliste der in Baden-Württemberg staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschulen und der nach Landesrecht anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschulen. Ergänzend weist die OFD auf Folgendes hin:

Die Schulliste wurde in einem neuen Format erstellt. Die Sortierung der Daten erfolgt nun ausschließlich nach der Postleitzahl im Adressenfeld der Schule. Die bisherige Gliederung nach Regierungsbezirken ist entfallen. Wegen des neuen Formats ist es nicht mehr möglich, die anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschulen durch Fettdruck besonders zu kennzeichnen.

Da die nach dem Privatschulgesetz als Ersatzschulen genehmigten Sonderschulen (z.B. Berufsfachschulen in Form eines Berufsvorbereitungsjahres, Sonderberufsfachschulen und Sonderfachschulen) kein Schulgeld im rechtstechnischen Sinne erheben, sind diese - wie bisher - nicht in der Schulliste aufgeführt. Ebenfalls sind die als Ersatzschulen genehmigten Privaten Schulen für Erziehungshilfe (Bildungsgänge: Grund-, Haupt- oder Förderschule) sowie die Privaten Schulen für Kranke in längerer Kranken...

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