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BFH Beschluss v. - I B 65/19

Gesetze: GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 4; GG Art. 6; KiStG Bayern vom 24.12.2001 Art. 4 Nr. 3; KiStG Bayern vom 24.12.2001 Art. 22 Satz 3;

Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gegen die Verfassung verstößt. Dies gilt insbesondere auch für die Sachverhaltskonstellation, in der ein kirchenangehöriger Ehegatte mit eigenen Einkünften in Folge der Anwendung der sog. Vergleichsberechnung zum besonderen Kirchgeld und nicht zur Kircheneinkommensteuer herangezogen wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.051021.IB65.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 351 Nr. 4
DStR 2022 S. 304 Nr. 7
DStRE 2022 S. 309 Nr. 5
EAAAI-03829

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