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BFH Urteil v. - II R 40/18

Gesetze: AO § 39; AO § 90 Abs. 2; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 1 Satz 1; FGO § 155 Satz 1; ZPO § 293; ZPO § 560; BGB § 49;

Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

Leitsatz

1. NV: Der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts ist in dem Moment ausgeführt, in dem das gebundene Vermögen zivilrechtlich wirksam auf den Anfallsberechtigten übergeht.

2. NV: Zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Vermögensgegenstände der Vermögensmasse auf den Erwerber übergehen, ist auf der Grundlage der dafür maßgebenden und nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu ermittelnden Rechtsordnung zu entscheiden.

3. NV: Die Ermittlung ausländischen Rechts ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.250621.IIR40.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 327 Nr. 4
DStR 2022 S. 299 Nr. 7
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 6
DStRE 2022 S. 309 Nr. 5
ErbStB 2022 S. 98 Nr. 4
IStR 2022 S. 170 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2022 S. 162
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2022 S. 418
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2022 S. 316
LAAAI-03831

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